Wie erfolgt die Koordination?
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Wir sind für Sie da!
Ihr Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) Moschella
SiGe-Planung, Baustellenordnung, Abbruchsicherheitskonzept, Planung von Baustelleneinrichtungen
der sinngemäßen Umsetzung der Arbeits-schutzmaßnahmen in der Ausführungsphase
Überwachung und Dokumentation der Beseitigung von festgestellten Arbeitsschutzmängeln
Arbeitsschutzplanung und Bauüberwachnung bei Arbeiten im Umgang mit asbesthaltigen Stoffen
Der SiGe-Plan gibt einen Überblick über die auf der Baustelle durchzuführenden Arbeiten inklusive zeitlicher Einordnung. Außerdem werden dort die Gefährdungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen beschrieben.
Neben der Baustellenverordnung sind die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) zu beachten. Sie geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder.
Beratung von Bauherren und Architekten Erarbeitung von Arbeitsschutzkonzepten (SiGe-Planung, Baustellenordnung, Abbruchsicherheitskonzept etc.) Planung von Baustelleneinrichtungen Planung von Baustelleneinrichtungen (BE-Planung) und Schutzmaßnahmen beim Bauen im Bestand/bewohnten Zustand/laufenden Firmenbetrieb. …für Unbeteiligte …
Überwachung und Kontrolle Überwachung / Kontrolle der sinngemäßen Umsetzung der Arbeits-schutzmaßnahmen in der Ausführungsphase durch Baustellensicherheitsbegehungen (Bsb) sowie laufende Erstellung einer Dokumentation und Protokollierung der entsprechenden Begehung. Durchführung von …
Gefährdungsbeurteilung für die Bauwirtschaft Hochbau- und Ausbaugewerke Planung, Überwachung und Abnahme Planung, Überwachung und Abnahme (Freigabe) von Arbeits- und Schutzgerüsten sowie Leistungen zur Qualitätssicherung im Gerüstbau („G-Check“) als „befähigte …
Auf Baustellen ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeko zur Baustellenbetreuung) zwingend vorgeschrieben. Die Forderung nach einem SiGeKo ergibt sich aus der Baustellenverordnung (BaustellV). Dabei ist es irrelevant, ob es sich …
Ein Koordinator soll:
– Ein ausgebildeter und erfahrener Baufachmann (Bauingenieur, Architekt, Meister) sein.
– Über nachgewiesene Kompetenzen im Arbeitsschutz (Lehrgang nach Anlage B der RAB 30) verfügen.
– Erfahrungen in der Koordination vergleichbarer Bauvorhaben haben.
– Effektiv kommunizieren, moderieren und kooperieren können.
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4 Wer kann Koordination? Sie als Bauherr legen eventuell zusammen mit Ihrem Projektpartner (Architekt, Bauingenieur, Projektmanager) die Anforderungen an den Koordinator fest. Je komplexer ein Bauvorhaben ist, desto umfangreicher sind …
Der Bauherr ist verpflichtet, die Organisation und Koordination des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes bei der Planung, Herstellung und Nutzung des Bauwerkes wahrzunehmen. Er trägt die Gesamtverantwortung für das Bauvorhaben und für …
Mit Sicherheit die freundlichesten Grüße
Wenn Sie einen zuverlässigen und erfahrenen Profi für Ihre Sicherheits-
und Gesundheitsschutzkoordination suchen sind Sie bei uns richtig.