Auf Baustellen ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeko zur Baustellenbetreuung) zwingend vorgeschrieben. Die Forderung nach einem SiGeKo ergibt sich aus der Baustellenverordnung (BaustellV). Dabei ist es irrelevant, ob es sich um einen Neubau oder Umbau, um eine Sanierung, eine Verbesserung oder auch einen Abriss handelt. Unser Angebot zur SiGeKo Baustellenbetreuung richtet sich sowohl an die Betreuung von Einfamilienhäusern als auch an Mehrfamilien- oder Hochhäuser.