Der Bauherr ist verpflichtet, die Organisation und Koordination des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes bei der Planung, Herstellung und Nutzung des Bauwerkes wahrzunehmen. Er trägt die Gesamtverantwortung für das Bauvorhaben und für Gefahren, die damit verbunden sind. Folgende Punkte sind zu erfüllen: ■ Erstellen einer Vorankündigung des Bauvorhabens ■ Aufstellen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes ■ Bestellung eines Koordinators nach BaustellV ■ Zusammenstellen einer Unterlage für späteres Arbeiten am Bauwerk ■ Organisation und Durchführung von Sicherheitsbegehungen auf Baustellen Wann Sie als Bauherr verpflichtet sind, die vor genannten Punkte zu erfüllen, kann aus der folgenden Tabelle entnommen werden.